Informationen zur Strafverfolgung
Die folgenden Informationen sind für Strafverfolgungsbehörden bestimmt, die Informationen über Nutzer von Proton-Diensten benötigen.
Über Proton
Proton bietet Nutzern auf der ganzen Welt verschiedene sichere Dienste an. Auf unserer Website kannst du dich über unsere Produkte und Dienstleistungen informieren. Die Proton-Dienste werden von der in der Schweiz ansässigen Proton AG angeboten.
Die Nutzung von Proton-Diensten für Aktivitäten, die gegen schweizerisches Recht verstossen, stellt einen Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Proton dar. Nach Schweizer Recht sind wir verpflichtet, mit den Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlichen Ermittlungen im Rahmen der Schweizer Gesetze und Datenschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten.
Von Proton zur Verfügung gestellte Informationen
Proton sammelt Benutzerdaten in Übereinstimmung mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und allen anwendbaren separaten Vereinbarungen, wie z. B. einer DSGVO-Datenverarbeitungsvereinbarung oder einer HIPAA-Geschäftspartnervereinbarung.
Benachrichtigungsrichtlinien für Proton-Nutzer
Das schweizerische Recht schreibt vor, dass ein Nutzer benachrichtigt werden muss, wenn eine Behörde ein Auskunftsgesuch über seine privaten Daten stellt und diese Daten in einem Strafverfahren verwendet werden sollen. In bestimmten Situationen kann sich die Benachrichtigung jedoch verzögern. Im Folgenden sind Beispiele für solche Fälle aufgeführt:
- Wenn eine Benachrichtigung durch den Schweizer Rechtsweg selbst, durch einen Schweizer Gerichtsbeschluss oder durch geltendes Schweizer Recht vorübergehend untersagt ist
- Wenn wir auf der Grundlage von Informationen der Strafverfolgungsbehörden nach eigenem Ermessen der Meinung sind, dass die Benachrichtigung das Risiko einer Verletzung, des Todes oder eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für eine identifizierbare Person oder Personengruppe mit sich bringen könnte
In der Regel werden die betroffenen Nutzer jedoch informiert und erhalten die Möglichkeit, der Datenanfrage zu widersprechen, entweder bei Proton oder bei den Schweizer Behörden.
Ersuchen um Unterstützung
Unabhängig davon, ob es sich um eine schweizerische oder eine ausländische Strafverfolgungsbehörde handelt, empfehlen wir dir, dich unter [email protected] zu erkundigen, ob ein formelles Ersuchen wahrscheinlich zu Ergebnissen oder zur voraussichtlichen Aufbewahrung von Daten führen würde. In der Regel antworten wir innerhalb eines Werktages. Problematischere Fälle werden von unserem Team automatisch mit höherer Priorität behandelt.
Wir empfehlen, dass sich die Strafverfolgungsbehörden vorher direkt mit uns in Verbindung setzen, da dies eine effiziente Kommunikation und ein effizientes Vorgehen ermöglicht. Unser Rechtsteam kann dich beraten und dir sagen, ob wir dir in deinem speziellen Fall helfen können, und dir bei der Aufbewahrung von Daten helfen, wenn wir glauben, dass dein Antrag von den Schweizer Behörden anerkannt wird. Bei Ransomware-Fällen können wir zum Beispiel Informationen darüber aufbewahren, welche Opfer der Verdächtige kontaktiert hat, so dass die Opfer benachrichtigt werden können.
Je nach Art des Falles und des Landes, aus dem das Ersuchen kommt, kann die Proton AG dich an die zuständigen Schweizer Behörden verweisen, um das einschlägige gegenseitige Rechtshilfeabkommen (MLAT) einzuhalten, oder an deine lokale Einrichtung für internationale Polizeizusammenarbeit. Wenn es darum geht, eine E-Mail-Adresse zu deaktivieren, die für Phishing, Spamming oder Missbrauch verwendet wird, können wir in der Regel behilflich sein, ohne dass ein Schweizer Gerichtsbeschluss erforderlich ist. Bitte richte Anträge auf Sperrung mit entsprechenden Nachweisen an [email protected].
Bitte beachte, dass die Proton AG dir in keinem Fall Daten direkt nach der Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen wird. Wenn Daten angefordert werden können, werden sie immer über die Schweizer Behörden übermittelt.
Erforderliche Informationen
Wir sind nicht in der Lage, über Daten im Zusammenhang mit zu weit gefassten oder vagen Anfragen zu informieren oder diese aufzubewahren. Alle Anfragen müssen die angeforderten Daten genau benennen und die folgenden Angaben enthalten:
- Name der ausstellenden Behörde, Name und Ausweisnummer des verantwortlichen Mitarbeiters, E-Mail-Adresse einer Strafverfolgungsbehörde und Telefonnummer des direkten Ansprechpartners
- Das spezifische Proton-Konto, das illegaler Aktivitäten verdächtigt wird (oder der Link im Falle von Proton Drive)
- Eine Kopie des Polizeiberichts oder des Gerichtsbeschlusses (entweder aus dem In- oder aus dem Ausland)
- Eine Kopie des MLAT oder des internationalen Hilfeersuchens (falls vorhanden)
Alle Anträge müssen per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Richtlinien können sich ändern
Die Proton AG behält sich das Recht vor, diese Informationen regelmäßig zu aktualisieren. Bitte konsultiere sie, bevor du zukünftige Anfragen stellst.